GTC
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“) gelten für sämtliche Leistungen, die die Fördergesellschaft IZB mbH (nachfolgend „IZB“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend „Vertragspartner“) im Zusammenhang mit dem Beherbergungsbetrieb „IZB Residence CAMPUS AT HOME“ (Am Klopferspitz 21, 85152 Planegg-Martinsried) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Gästezimmern und sonstigen Räumlichkeiten für Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstige Veranstaltungen, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des IZB. Das IZB ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGBs beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem IZB abgeschlossen werden.
3. Etwaige AGBs des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das IZB diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGBs werden hiermit widersprochen.
§2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des IZB zustande.
Dem IZB steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Gästezimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das IZB dies ausdrücklich gestattet. Das IZB kann hier nach eigenem freien Belieben auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 Gästezimmernutzung, Gästezimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Gästezimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Die Nutzung des IZB Residence CAMPUS AT HOME ist ausschließlich den Gästen, Nutzern und Mietern des Campus Martinsried, das heißt, den Mietern des IZB und den Max-Planck-Instituten Biochemie sowie Neurobiologie, vorbehalten. Ferner steht das IZB Residence CAMPUS AT HOME auch dem Biozentrum sowie der Fakultät für Chemie und Pharmazie, dem Genzentrum, dem Universitätsklinikum Großhadern und dem HelmholzZentrum (allesamt Institute und Einrichtungen der Ludwig-Maximilians-Universität) zur Verfügung. Außerdem sind die Max-Planck-Gesellschaften und die Mieter des IZB Weihenstephan und der TU in Weihenstephan zur Nutzung berechtigt. Der Vertragspartner bestätigt mit dem Abschluss des Vertrags mit dem IZB, dass er den vorgenannten Einrichtungen oder Unternehmen als Organ bzw. Mitarbeiter angehört oder dass er ein Gast, Kunde oder eine in sonstiger ähnlicher Verbindung zu diesen Unternehmen und Einrichtungen stehende juristische oder natürliche Person ist.
2. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem IZB für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des IZB erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Gästezimmer. Sollten Gästezimmer in der IZB Residence CAMPUS AT HOME nicht verfügbar sein, wird das IZB den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Beherbergungsbetrieb gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner dies ab, so hat das IZB vom Vertragspartner etwaig erbrachte Vorleistungen
unverzüglich zu erstatten. Ein weitergehender Schaden des Vertragspartners ist jedoch ausgeschlossen.
4. Gebuchte Gästezimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, hat das IZB das Recht, gebuchte Gästezimmer nach 18:00 Uhr des Anreisetages anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche gegenüber dem IZB herleiten kann.
5. Die Gästezimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Bei einer verspäteten Räumung bis 18:00 Uhr des Abreisetages hat das IZB Anspruch auf einen pauschalen Aufschlag von EUR 20,00 zusätzlich zu dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Gästezimmerpreis, bei einer Räumung nach 18:00 Uhr auf den vereinbarten Gästezimmerpreis für eine weitere Nacht. Das IZB ist darüber hinaus berechtigt, einen darüber hinausgehenden durch die verspätete Räumung entstehenden Schaden gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 4 Veranstaltungen
1. Sofern der Vertragspartner eine Veranstaltung in der IZB Residence CAMPUS AT HOME durchführt und dazu Räumlichkeiten in dem sogenannten „Faculty Club“ des IZB angemietet hat, ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke ausschließlich über den in der IZB Residence CAMPUS AT HOME untergebrachten Restaurantbetrieb „SEVEN AND MORE“ zu beziehen. Ein Vertragsverhältnis über diese Catering-Leistungen
kommt ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und dem Restaurantbetrieb zustande.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, dem IZB sämtliche hierdurch entstehende Schäden und Mehrkosten zu erstatten.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des IZB und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt.
4. Sämtliche für eine Veranstaltung erforderliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner selbst, auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu beschaffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertragspartner ist, auch gegenüber dem IZB, zur Einhaltung aller einschlägigen (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben verpflichtet. Etwaige im Zusammenhang mit der Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, wie z.B.
GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuern oder ähnliches, sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den jeweiligen Gläubiger zu bezahlen.
5. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Mitarbeiter, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte, die auf Veranlassung des Vertragspartners Einlass in die IZB Residence CAMPUS AT HOME erhalten, verursacht werden. Das IZB ist berechtigt, vom Vertragspartner vor der Veranstaltung die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) zu verlangen.
6. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem IZB abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das IZB das Recht, eine Entfernung und Entsorgung sowie im Falle von Wertgegenständen die Einlagerung, jeweils auf Kosten des Vertragspartners, vorzunehmen. Alle im Rahmen einer Veranstaltung eingebrachten Gegenstände haben sämtlichen maßgeblichen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
7. Ein Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des IZB nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
8. Störungen oder Defekte an den von dem IZB zur Verfügung gestellten Anlagen oder Einrichtungen werden, soweit dies dem IZB möglich ist, beseitigt.
Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
10. Werden von dem Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung des IZB.
Das IZB ist berechtigt, den anfallenden Stromverbrauch nach den gültigen Preisen des Versorgungsunternehmens weiter zu berechnen. Es steht dem IZB jedoch auch frei, den Stromverbrauch pauschal zu erfassen und zu berechnen. Der Vertragspartner ist zum Ersatz etwaiger durch den Anschluss auftretender Störungen oder Defekte verpflichtet.
11. Stellt das IZB für die Veranstaltung des Vertragspartners technische oder sonstige Einrichtungen Dritter zur Verfügung, handelt das IZB im Namen und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und ordnungsgemäßen Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt dem IZB von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
12. Der Vertragspartner ist ohne ausdrückliche Zustimmung des IZB nicht berechtigt, Speisen und Getränke zu einer Veranstaltung selbst mitzubringen oder entgegen der Regelung in § 4 Ziffer 1 durch sonstige Dritte anliefern zu lassen.
13. Etwaige Veröffentlichungen in Bezug auf Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der IZB Residence CAMPUS AT HOME, wie etwa Zeitungsannoncen oder Bekanntmachungen im Internet, bedürfen grundsätzlich der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des IZB. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des IZB, ist das IZB berechtigt, die Veranstaltung abzusagen ohne dass der Vertragspartner berechtigt wäre aus einer solchen Absage Ansprüche gegen IZB herzuleiten.
14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zur IZB Residence CAMPUS AT HOME, insbesondere durch Verwendung des Namens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des IZB.
§ 5 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Sofern in dem Angebot des IZB keine ausdrückliche Angabe erfolgt, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Auch sonstige öffentliche Abgaben, wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sogenannte „Bettensteuer“) und dergleichen sind in den jeweiligen Preisen grundsätzlich nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen.
Etwaige Erhöhungen der Umsatzsteuer hat der Vertragspartner zu tragen. Sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt, hat das IZB das Recht die vereinbarten Preise entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung bis zu einer maximalen Höhe von 15 % anzupassen. Das IZB ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Die Regelungen dieser Ziffer 1. gelten nicht, sofern die Parteien ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen haben
2. Zahlungsansprüche des IZB sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es stets auf den Zahlungseingang beim IZB, nicht etwa auf die Überweisung oder Absendung, an. Die Regelung der Ziffer 1. letzter Satz gilt entsprechend.
3. Ein Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt das IZB, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten oder die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe der noch ausstehenden und zukünftigen Zahlungen abhängig zu machen.
4. Das IZB ist berechtigt, neben der Geltendmachung sonstiger Verzugsschäden für jede Mahnung eine Mahngebühr von EUR 10,00 geltend zu machen.
Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Das IZB ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
5. Der Vertragspartner kann gegenüber einem Anspruch des IZB nur aufrechnen, wenn der Anspruch des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte gegen das IZB darf der Vertragspartner nur mit ausdrücklicher Zustimmung des IZB abtreten.
§ 6 Rücktritt, Stornierung, Reduzierung
1. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das IZB einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das IZB auch für den Fall, dass die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch genommen wird, den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das IZB hat sich jedoch die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Gästezimmer oder sonstigen Räumlichkeiten
sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen. Ist eine anderweitige Vermietung der Gästezimmer bzw. Räumlichkeiten nicht möglich oder nicht zumutbar, ist das IZB berechtigt, den Abzug für die ersparten Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Vertragspartner ist in einem solchen Falle verpflichtet, die im Folgenden dargestellten Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für die Übernachtung zu zahlen.
a) Bei Einzelbuchungen (bis zu 6 Zimmer):
aa) Das IZB hat keinen Anspruch, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem IZB zugeht;
bb) Das IZB hat einen Anspruch auf 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 6 Tagen und 2 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums dem IZB zugeht;
cc) Das IZB hat einen Anspruch auf 90 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 2 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem IZB zugeht oder keine Stornierung bzw. Reduzierung erfolgt.
b) Bei Gruppenbuchungen (ab 7 Zimmern):
aa) Das IZB hat keinen Anspruch, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 21 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums IZB zugeht;
bb) Das IZB hat einen Anspruch auf 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 21 bis 14 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums dem IZB zugeht;
cc) Das IZB hat einen Anspruch auf 90 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem IZB zugeht oder keine Stornierung bzw. Reduzierung erfolgt.
2. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der vorbeschriebene Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 7 Rücktritt / Kündigung durch das IZB
1. Das IZB ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314 BGB) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt;
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von dem IZB nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist;
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht;
d) der Vertragspartner den Namen des IZB oder der IZB Residence CAMPUS AT HOME ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht;
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne ausdrückliche Zustimmung des IZB untervermietet werden;
f) der Zweck bzw. Anlass des Aufenthalts bzw. der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
g) Das IZB begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen des IZB oder der IZB Residence CAMPUS AT HOME in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Das IZB hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Im Falle der berechtigten Kündigung bzw. des berechtigten Rücktritts durch das IZB sind sämtliche Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen ausgeschlossen. Ein Anspruch des IZB auf Ersatz eines dem IZB entstandenen Schadens und der von dem IZB getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Haftung des IZB, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Das IZB haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet das IZB für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt oder
b) aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung des IZB für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das IZB eingesetzten
Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das IZB eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, anzuzeigen.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701ff. BGB. Das IZB empfiehlt die Nutzung des Hotel-oder Gästezimmersafes. Sofern der Vertragspartner bzw. der Gast Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung
mit dem IZB.
7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners oder des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners bzw. des Gastes nachgesandt.
Das IZB bewahrt die Sachen 12 Monate auf und ist berechtigt, dafür ein angemessenes Entgelt zu erheben. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben, anderenfalls erfolgt eine Entsorgung.
8. Sofern dem Vertragspartner bzw. dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelparkplatz abgestellter oder bewegter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das IZB nur nach Maßgabe der Ziffern 1. bis 7.
9. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das IZB aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Solche Schadensersatzansprüche verjähren in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten Martinsried.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.
3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für das Mahnverfahren.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.